Ganzjahresreifen 2021

Fast in jedem neuen Jahr kommen neue Regelungen. So auch im Bereich der Allwetterreifen. Auf Grund der Winterreifenpflicht in Deutschland müssen nun auch Allwetterreifen mit dem Schneeflockensymbol ausgestattet sein. Sollte auf Ihrem Reifen noch die Kennzeichnung „M+S“ auf den Ganzjahresreifen stehen, so können diese Reifen noch bedenkenlos bis zum Jahre 2024 genutzt werden. Wenn Sie die aktuellen Testergebnisse und Erfahrungsberichte für 2018 einsehen möchten, dann besuchen Sie bitte unsere Startseite, die alle relevanten Informationen bereit hält.
Die Testberichte zeigen, dass die günstigsten Ganzjahresreifen online zur Verfügung stehen. Die Ladenpreise sind sehr viel teurer. Auch hier können Sie die Testsieger vergleichen.

Ganz- und Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol für 2021

Die folgende Liste beinhaltet Ganzjahresreifen und Winterreifen, die mit dem Schneeflockensymbol versehen worden sind und somit auch im Jahre 2018 gültig sind:

  1. Allwetterreifen M+s Ganzjahresreifen Mit Schneeflocke Logo 245/45 R
  2. 4 Ganzjahresreifen M+s +schneeflocke 245/45 R 19 -v Gripmax Hyunday
  3. Ganzjahresreifen M+s Winterreifen + Schneeflocke 275/40 + 315/35 R 20
  4. 4 M+s Ganzjahresreifen Mit Schneeflocke Gripmax Stature 255/50 R 20
  5. 4 Ganzjahresreifen Mit Schneeflocke Viking M+s 195/65 R15 91h Mercedes
  6. 4 Winterreifen M+s Ganzjahresreifen + Schneeflocke 275/55 R20 Goodride
  7. 4x M+s Ganzjahresreifen 275/40 R20 106v Xl Gripmax – Schneeflocke
  8. 4 Ganzjahresreifen Mit Schneeflocke 235/45 R 19 -99w Vredestein M+s
  9. Goodyear 165/70r13t Tl Vector 4 Season 79t-magdeburg-dot

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Ganzjahresreifen Test 225

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Seit 1. Januar 2018 „Alpine“-Symbol Pflicht bei Winterreifen

Nicht nur bei den Ganzjahresreifen haben sich zum Jahreswechsel Neuerungen eingestellt, auch im Bereich der Winterreifen ist es zu wesentlichen Änderungen gekommen. So sind nur noch Reifen zugelassen, die mit dem wichtigen „Alpine“-Symbol versehen sind. Darauf haben auch die Spezialisten des ADAC hingewiesen. Winterreifen ohne das „dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke“ sind laut Gesetz nicht mehr zugelassen. Alles, was Sie rund um das Thema M+S-Zeichen (Übergangsweise bis 30.9.2024) wissen sollten, können Sie auch hier in Erfahrung bringen.

Ganzjahresreifen T4 Test

Bußgeld bei Sommerreifen im Winter

Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, der riskiert nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, es wird zudem sehr teuer und Punkte in Flensburg winken zudem. So müssen Sie unbedingt auf das Schneeflocken-Symbol achten, sondern auch auf Schnee, Glätte, Matsch und Eis mit Winterreifen unterwegs sein. Sommerreifen für das Auto / Kfz sind verboten. Wer also mit Sommerreifen im Winter unterwegs gewesen ist, der zahl 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Wenn sie nicht an die Wetterverhältnisse angepasste Bereifung zur Behinderung geführt haben sollte, werden 80 Euro fällig. Kommt es sogar zur Gefährdung im Verkehr, dann kostet das 100 Euro. Dass die Reifen noch erlabt sind, erfahren Sie auch hier.

Autos, für die die Kfz-Versicherung in 2018 teurer ist
  • Mini One 1.2: zwei Klassen hoch
    Opel Corsa E 1.2: zwei Stufen hoch
    Kia Sorento 2.2 CRDI Allrad: zwei Stufen hoch
    Audi S6 Avant TFSI Quattro: eine Stufe hoch

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Stand 2021

„(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABI. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/ EG (ABI. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBI. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“

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